(WS – 27.12.19) Auf o. g. Sitzung behandelte der Rat folgende Punkte:
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1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34:
Die hohe Nachfrage nach Baugrundstücken macht es erforderlich, weitere Flächen zur Wohnbebauung in der Gemeinde Walchum auszuweisen. Es ist vorgesehen, das Grundstück Flurstück 34/12 der Flur 27 zur Größe von 27.993 qm zu überplanen.
Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Baugebietes um 25 Bauplätze in nördlicher Richtung zwischen der Dersumer Straße und dem Heidhürenweg (siehe Lageplan).
2. Bebauungsplan Nr. 33 „Im Tannensand II“
Hier handelt es sich um das Areal auf dem die alte Sporthalle stand sowie das Umfeld des ehemaligen Gebäudes. Da dieses Gebiet nicht als Bauland ausgewiesen ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.