(WS – 17.12.2024) Auf o. g. Sitzung beschloss der Rat der Gemeinde Walchum folgende Punkte.
Punkt 1) Neufassung der Hundesteuer in der Gemeinde Walchum
alt €/ Jahr | neu €/Jahr | |
Ersthund | 30 € | 42 € |
Zweithund | 72 € | 66 € |
Jeder weitere Hund | 120 € | 144 € |
Gefährlicher Hund | 600 € | 630 € |
In der Gemeinde Walchum sind 250 Hunde gemeldet.
Die Hundesteuer bleibt zu 100 % in der Gemeindekasse und ist nicht zweckgebunden.
Punkt 2) Erlass einer Satzung über die Festlegung der Realsteuerhebesätze: Grundsteuer A und B
Im Niedersächsischen „Flächen-Lage-Modell“ sind die grundlegenden Bemessungsfaktoren für die Höhe des Grundsteuermessbetrages die Größe des Grundstücks, die Größe der Gebäudefläche, der Bodenrichtwert des Grundstückes und der durchschnittliche Bodenrichtwert der jeweiligen Gemeinde. Diese Daten haben die Finanzämter über Erklärungen der Eigentümer bereits vor geraumer Zeit erhoben. Der überwiegende Teil der Grundstückseigentümer hat auch bereits vor längerer Zeit den daraus errechneten Messbetrag per Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt bekommen.
Gemeinde Walchum
Bisheriger Hebesatz: 355 %
Neutraler Hebesatz: 209 %
Zukünftiger Hebesatz: 200 %
Auszug aus der Beschlussvorlage:
Insgesamt lässt sich festhalten, dass vor allen Dingen Eigentümer von sehr großen Grundstücken und von Häusern mit viel Wohnfläche zukünftig mehr Grundsteuer zahlen. Leider sind davon oft auch landwirtschaftliche Hofstellen mit sehr großen Grundstücken betroffen. Viele andere Grundstückseigentümer werden aber auch deutlich weniger Steuern zahlen als vorher. Im Durchschnitt wird das Aufkommen auf Ebene der Samtgemeinde weitgehend identisch bleiben. Die zum Teil erheblichen Verschiebungen zwischen den einzelnen Steuerzahlern lassen sich von den Gemeinden nicht steuern. Das sind die Ergebnisse der Reform, die nicht von den Kommunen zu vertreten sind.
Die Samtgemeinde plant, die Steuerbescheide Anfang Januar 2025 an alle Grundstückseigentümer zu verschicken. Im Prinzip kann aber jetzt schon jeder Grundstückseigentümer seine persönliche Steuer ausrechnen, wenn er den Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamtes mit dem neuen Hebesatz multipliziert.
Punkt3) Mitteilungen des Bürgermeisters
a) Die alte Gasheizung in der Schützenhalle in Hasselbrock ist in die Jahre gekommen und sehr störanfällig. Sie soll durch eine neue Gasheizung ersetzt werden.
b: Antrag zur Verkehrsberuhigung auf der Hasselbergstraße
Ein Bürger an der Hasselbergstraße hat zur Reduzierung der Geschwindigkeit um die Versetzung des Ortseingangsschildes in Richtung Hasselberg gebeten. Die Gemeinde hat die zuständige Behörde um Prüfung und Genehmigung des Bürgerbegehrens ersucht.
c) Neuer Bulli für den Bauhof
Die Gemeinde hat einen neuen, zwei Jahre alten Bulli für den Bauhof gekauft.