(pg-23.02.16) Der Landwirtschaftliche Ortsverein Hasselbrock hat auf der Generalversammlung seinen Vorstand im Amt wiedergewählt.
Die Mitglieder sprachen dem Vorsitzenden Hermann-Josef Specker, Kassenwart Dieter Kleene, Schriftführer Matthias Neumann und den Beiratsmitgliedern Frank Lienland und Bernd Sandmann das Vertrauen aus. Rückblickend auf das vergangene Jahr berichtete Schriftführer Matthias Neumann von der Teilnahme an den Kreisausschusssitzungen, Winterfest mit Spanferkelessen, Aktion „Sauberes Dorf“, Feldbegehung mit Grillabend, Besichtigung Amazone Werke, Fahrt Enercon sowie diversen Infoabenden. Anstehende Termine des Ortsvereins Hasselbrock: 12. 03 Aktion Sauberes Dorf, 10.05. Feldbegehung, 15.06. Tagesfahrt.
Zum Thema „Über die Arbeit und Zukunftssicherung der Emsländischen Geflügelseuchenvorsorge (GSV) sprach Andreas Hunfeld, Beisitzer der Emsländischen Geflügelseuchenvorsorge GSV. Als Grund für die Entstehung von der GSV war die Tatsache, dass die Tierhalter selbst verantwortlich sein sollten für die Tötung des Tierbestandes in einem Seuchenfall. Daher war die ursprüngliche Hauptaufgabe eine effiziente Geflügelseuchenvorsorge in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und dem Emsland aufzubauen. Die Mitarbeiter sorgen für eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Veterinärbehörden und stimmen sich mit der Tierseuchenkasse ab. Zur Seuchenvorsorge zählt die Erstbekämpfung bei Ausbrüchen. Inzwischen ist die GSV darüber hinaus auch mit Gerätschaften zur Tierseuchenbekämpfung bei Schweinen ausgerüstet. Wiederkäuer und weitere Tierarten sollen langfristig hinzukommen. Bisher sind die Geräte und Fahrzeuge an drei verschiedenen Standorten in Haren und Andervenne untergebracht. Nun sollen sie in Nordhorn im Stadtteil Klausheide-Ost an einem gemeinsamen, zentralen Standort für den Ernstfall bereitstehen.
Bürgermeister Hermann Schweers erläuterte die Straßenbausatzung innerhalb der Gemeinde Walchum. Die Gemeinde Walchum hat die Satzung im Jahr 2008 und 2009 beschlossen. Von neun Gemeinden in der Samtgemeinde, verfügen acht über eine Straßenbausatzung. Kommunen, die keine Anliegerbeiträge nehmen, haben keinen Anspruch auf Zuschüsse. Welche Kosten trägt die Gemeinde? Bei der Entstehung eines Baugebietes trägt die Gemeinde zur erstmaligen Herstellung mindestens 10 Prozent bei, die Anlieger zahlen später 90 Prozent. Bei der Sanierung von Straßen tragen die Anwohner der Anliegerstraßen 25 Prozent, der Innerortstraßen mindestens 50 Prozent, der Ortsdurchgangsstraßen mindestens 60 Prozent und andere Gemeindestraßen mindestens 25 Prozent. Die Satzungsbestandteile erläutern, dass die Satzungen bestimmen, welche Kosten zum beitragsfähigen Aufwand zählen. Sie erklären, wann Beitragspflicht besteht und enthalten Ablösevereinbarungen. Sollte diese Vereinbarung getroffen worden sein, ist es nicht möglich zu prozessieren. Die Satzung ist rechtssicher! Grundstücke, die von einer sanierungsbedürftigen Straße zu erreichen sind, unterliegen der Straßenausbaubeitragssatzung. Für jede Straße, die ausgebessert werden soll, wird eine eigene Satzung erstellt; bei längeren Wegen wird die Länge aufgeteilt um eine größtmögliche Gerechtigkeit zu erzielen. Eine Straßensanierung erfolgt nur auf Wunsch der Anwohner bzw. die Mehrheit der Anwohner muss der Sanierung zustimmen. Die Kommunen entscheiden, welche Wege ausgebessert werden sollen. Nähere Informationen zu der Straßenbausatzung sind auf der Homepage der Gemeinde Walchum www.walchum.de nachzulesen. Abschließend bat der Bürgermeister, dass die Landwirte sich für die Kommunalwahl aufstellen lassen sollen.
Foto: Der amtierende Vorstand des landwirtschaftlichen Ortsvereins Hasselbrock (von links) Matthias Neumann, Dieter Kleene, Frank Lienland, Hermann-Josef Specker und Bernd Sandmann mit dem Bürgermeister Hermann Schweers (Dritter von links) sowie Andreas Hunfeld von der VEL (rechts). Foto: Petra Glandorf