(WS – 01.04.2021) Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen vom 1. April bis zum 15. Juli.
Ein Leinenzwang besteht in Niedersachsen vor allem während der Brut- und Setzzeit.
Die Brut- und Setzzeit beginnt in Niedersachsen am 01. April und endet am 15. Juli.
Der Gesetzgeber schützt so Jungtiere und brütende Vögel.
Der Gesetzgeber geht in Niedersachsen sogar so weit, dass badende Hunde angeleint werden müssen. Allerdings gibt es von den Gemeinden speziell ausgewiesene Badestellen, an denen Hunde “frei” baden können. Vielerorts sind auch Hundeauslaufflächen vorhanden, allerdings ist auch hier zu beachten, dass diese nicht zwangsläufig während der Brut- und Setzzeit für den Auslauf freigegeben sind.