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Gemeindeordnung

(WS – 06.05.2011) Hier lesen sie eine Bekanntmachung des Bürgermeisters über Ruhezeiten im Ort und über die Pflichten der Hundehalter.


Gemeinde Walchum

Südfeld 20, 26907 Walchum

Tel.: 04963/332, Fax: 04963/ 45 88, E-mail: hermann@schweersnet.de

Gemeinde Walchum, Südfeld 20, 26907 Walchum
An alle
Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde
Datum: Im Mai 2011
Liebe Grundstückseigentümer, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Aufgrund vermehrter Anfragen in letzter Zeit wird seitens der Gemeinde Walchum auf folgendes hingewiesen:
Um ein vernünftiges Miteinander innerhalb der Gemeinde zu ermöglichen, sollte die Mittagsruhe eingehalten und ruhestörender Lärm durch Rasenmäher, Kreis- und Kettensägen usw. vermieden werden. Diese lärmverursachenden Geräte sind in der Mittagsruhezeit von 12.30 Uhr bis 15 Uhr nicht gestattet.
Des Weiteren sind das Rasenmähen und jegliche andere Nutzung geräuschintensiver Maschinen und Geräte an Sonn- und Feiertagen verboten.
Hundehaltung:
Hunde dürfen an allen der Allgemeinheit zugänglichen Orten und auf Straßen, Wegen und Plätzen nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Auf Kinderspielplätzen, Schulgelände und andere zum Spielen und Liegen freigegebenen Flächen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Des weiteren besteht die Verpflichtung, dass Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen vom Hundehalter unverzüglich beseitigt werden muss.
Außerdem ist das Halten von Hunden steuerpflichtig. Melden Sie Ihren Hund bitte bei der Samtgemeinde (Tel. 04963/402307) an, denn es werden wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Hermann Schweers
– Bürgermeister –