Kategorie-Archiv:Neuigkeiten

Müll-Sammelaktion in Walchum

(WS – 09.03.2024) An der vom Landwirtschaftlichen Ortsverein Walchum organisierten Aktion „Sauberes Dorf“ beteiligten sich auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Bürger*innen und Kinder. Sie sammelten Müll und Unrat an Straßen-, Wege- und Waldränder, den gedankenlose Menschen dort entsorgten. So kam wieder jede Menge Müll zusammen, zirka ein halber landwirtschaftlicher Anhänger voll. Als Dank an die fleißigen Sammler servierte die KLJB Walchum anschließend Getränke und Würstchen vom Grill.

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KLJB Hasselbrock Generalversammlung

(pg-03.03.2024) Neben dem Rückblick auf ein veranstaltungsreiches Jahr, verabschiedete die Katholische Landjugendbewegung (KLJB) Hasselbrock während der Generalversammlung drei langjährige Vorstandsmitglieder und freute sich besonders darüber, fünf neue Mitglieder begrüßen zu dürfen. Weiterlesen →

60 Jahre im Fischereiverein

(WS – 03.03.2024) Hans Nie aus Walchum wurde während der Generalversammlung des Fischereivereins Steinbild für 60-jährige Mitgliedschaft im Verein mit einer Urkunde geehrt, außerdem überreichte ihm die Vereinsvorsitzende Doris Albers einen Präsentkorb. Foto: Herbert Wessels Weiterlesen →

Vandalismus in Walchum

(WS – 16.02.204) Mitteilung der Gemeinde Walchum:
In Walchum haben bislang unbekannte Täter ihr Unwesen getrieben. Es wurden sieben Straßenleuchten im Bereich der Grundschule und der Herzogstraße mit einer Waffe beschossen.
Die Gemeinde Walchum hat Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Am Montag wird die Polizei kommen und die Schäden aufnehmen.
Wer etwas gesehen oder gehört hat, möge dies bitte der Polizeistation Dörpen melden.

Wenn der oder die Täter ermittelt werden drohen hohe Strafen.

Es handelt sich hier um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Nach § 125a:1) In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
1) Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine Schußwaffe bei sich führt,
2) Zudem handelt es sich um Sachbeschädigung
Die Sachbeschädigung ist in § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Danach wird bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört.
Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums (gem. § 304 StGB); Geldstrafe / Maximalfreiheitsstrafe 3 Jahre