(WS – 28.12.2021) Die Gemeinde Walchum gibt bekannt:
Bauanträge, Bauanzeigen und Bauvoranfragen
Aufgrund einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zum 01.01.2022 müssen Bauanträge, Bauanzeigen und Bauvoranfragen ab dem vorgenannten Datum direkt beim Landkreis Emsland als zuständige Baugenehmigungsbehörde, und nicht mehr wie bisher bei der Samtgemeindeverwaltung oder den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden, vorgelegt werden.
Der Landkreis Emsland fordert dann nach der Registrierung die Stellungnahme von der jeweiligen Gemeinde an.