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Bekanntmachung der Gemeinde

(WS – 27.01.2021) Hier eine Bekanntmachung des Bürgermeisters der Gemeinde Walchum.

Thema: Hundehaltung in Walchum.

Thema: Hundehaltung in der Gemeinde Walchum.

 

GEMEINDE WALCHUM

Der Bürgermeister

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Walchum, 26.01.2021


Hundehaltung in der Gemeinde Walchum


Derzeit sind in der Gemeinde Walchum 198 Hunde steuerlich angemeldet.
Diese beachtliche Anzahl führt vermehrt zu Beschwerden über Hunde und Hundehalter*innen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Hunde an allen der Allgemeinheit zugänglichen Orten und auf Straßen, Wegen und Plätzen nicht unbeaufsichtigt umherlaufen dürfen.

Auf Kinderspielplätzen, Schulgrundstücken und anderen zum Spielen, Sitzen und Liegen freigegebenen Flächen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Insbesondere ist das Mitführen von Hunden am Herzogsee nicht gestattet.
Der See ist keine Hundebadeanstalt!

Es besteht die Verpflichtung, den Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Grünanlagen sowie Straßen und Straßenseitenräumen unverzüglich zu beseitigen. Entsprechende Hundekottüten sind im Bürgerbüro des Rathauses in Dörpen und beim Getränkefachmarkt Oldiges in der Herzogstraße 1, in Walchum, kostenlos erhältlich.

Die besondere Beschilderung im Gemeindegebiet bzgl. der Hundehaltung ist zu beachten.

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass Hunde ab einem Alter von
3 Monaten binnen 14 Tagen bei der Samtgemeinde Dörpen anzumelden sind.